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Vorwort der Anwohner Drucken

 

Unrecht muss beim Namen genannt werden, damit es nicht wiederkehrt.

   

                                              Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Art.20

 

1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat
2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung ausgeübt.
3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

  

Die Demokatie befindetsich in einer Vertrauenskrise. Eine Umfrage der ARD ergab, dass die Mehrheit der Deutschen unzufrieden mit der Demokratie sind. Ein Großteil hat den Glauben an die Gerechtigkeit des demokratischen Systems komplett verloren. Ein alarmierdendes Signal!
Auf die demokratischen Grundrechte des Grundgesetzes und dieverbindliche Einhaltung derselben hat jeder Bundesbürger Anspruch. Dochdie praktizierte Realität der verfassungsmäßigen Rechtsordnungsieht oft anders aus!  Straftaten im Amt z.B.scheinen inzwischen ein Kavaliersdelikt zu sein. Leidtragender dieses fehlerhaften Systems ist immer der Bürger.Mit unglaublichen Spitzfindigkeiten wird der Bürger oft selbst zumTäter gemacht. Eigentlich macht sich jeder Beamte des Verfassungshochverrates schuldig, wenn er die rechtssprechende Gewaltund die verfassungsmäßige Ordnung zu ändern versucht. Denn er darf nurim Rahmen des Gesetzes nach "Recht und Gesetz "und nach dem"Grundgesetz" handeln. Doch einige Bedienstete im demokratischen "Rechtsstaat" , maßen sich an, die Bürger willentlich durch Pflicht-und Rechtspflegeverletzung zu missbrauchen. Es gibt unzählige Strafanzeigen, wegen Straftaten im Amt , die allesamt auf eine"Verletzung der Amtspflicht" zurückzuführen sind, aber fast ausschließlich rehabilitiert werden. Der Bürger ist dieser Rechtsbeugung gegenüber machtlos ausgeliefert, was bedeutet, dass dem Bürger ein schneller wirksamer Schutz gegen Rechtsverletzung durch Machtmissbrauch im Amt  fehlt. Eine bewährte Praxis wie esaussieht, doch der Verlust an Vertrauen der Bürger in die auf sie ausgeübte Staatsgewalt ist in Deutschland auf einen historischen Tiefstand gesunken!
 

Die viel gepriesene Gewaltenteilung existiert in Deutschland nur auf dem Papier. 

„In Deutschland ist die Justiz fremdbestimmt.Sie wird von einer anderen Staatsgewalt – der Exekutive – gesteuert, anderen Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet. Dieses sachfremde Interesse stellt eine Gefahrfür die Unabhängigkeit der Rechtsprechung dar. Richter sind keineDiener der Macht, sondern Diener des Rechts. Deshalb müssen Richter von Machtinteressen frei organisiert sein. In Deutschland sind sie es nicht."

Man stelle sich vor :
Ein Bürger klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen den FreistaatSachsen. Ein Tag vor der mündlichen Verhandlung wird ihm bekannt :

Durch sächsisches Landesgesetz ist ein oberstes Organ seines Prozessgegners - der Staatsminister der Justiz - zum Dienstvorgesetzteneines jeden einzelnen der für die Entscheidung zuständigen Richter bestimmt worden. Der Minister hat das letzte Wort über den Inhalt der Dienstzeugnisse der Richter, er entscheidet über ihre Karrieren und insoweit auch über ihren Lebensweg und er lässt in anhängigen Gerichtsverfahren die "Sachbehandlung" durch die Richter in Geschäftsprüfungen überwachen.

Würde der Kläger vor dem Verwaltungsgericht, würden überhauptlebenserfahrene Bürger an die innere Unabhängigkeit von Richternglauben, die in einer solchen äußeren Abhängigkeit von der gegnerischenProzesspartei arbeiten ?  (Auszug aus" www.gewaltenteilung.de")

Leider ist das Wissen um diese Machtstrukturen überwiegend nicht bekannt. Bürger, deren Rechte verletzt wurden, klagen um ihre Rechte durchzusetzten vor den Verwaltungsgerichten und erfahren schmerzlich, dass sie der Willkür einer abhängigen Richterschaft ausgeliefert sind. Nicht selten wird die Einmischung eines Ministers bzw. seiner Staatssekretäre in laufende Verfahren öffentlich angeprangert.  Doch so lange die rechtssprechende Gewalt (Judikative) im Schlepptau der Exekutive (Regierung) hängt und die Justizverwaltung komplett in deren Händen liegt, wird die richterliche Unabhängigkeit unerreichbar bleiben in Deutschland, im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Staaten. Reformbedürftige Strukturen aus dem wilhelminischen Kaiserreich und dem Dritten Reich werden noch viele Skandalurteile zu Lasten der Bürger nach sich ziehen! Denn es ist keine Seltenheit, dass auf einer Gerichtsakte steht; "Dieser Fall ist negativ zu verbescheiden!"

                                                     "Sachsen" ein Tummelplatz für Straftäter?

Im Sommer 07 wurde bekannt, dass Sachsen in einem Dauersumpf von Skandalen zu versinken droht. In der Affäre ging es um eine Datensammlung des Verfassungsschutzes, der auf tausenden Seiten brisantes Material über ein Netzwerk aus Korruption, Kinderprostitution, Bandenkriminalität, Mord und Amtsmissbrauch und der damit verbundenen Verstrickung  von Justiz, Polizei und Politikern zusammen trug. Doch "streng geheime Verfassungsschutzakten" waren teilweise im Internet nachzulesen und gewährten dem Bürger, in Verbindung mit den Recherchen der Journalisten, Einblicke in die dunkelsten Seiten der Macht.

Im Laufe des Jahres 2007 hagelte es geradezu an Strafanzeigen gegen hochrangige Politiker und Juztisangestellte. Doch es gab keinerlei Strafverfahren gegen die Täter, vielmehr wurden alle Verfahren eingestellt . In den Büchern "Anklage unerwünscht" und "Mafialand Deutschland" von Jürgen Roth werden Auszüge des Skandales näher erläutert. Das Vertrauen der Bürger in diese Form gelebter Demokratie und der Glaube an eine unabhängige Justiz, nicht nur in Sachsen, sind erschüttert. 

Auch wir mussten die Erfahrung machen, dass in Sachsen Themen wie "Rechtstaatlichkeit", "Gleichheit vor dem Gesetz", "Funktionstüchtigkeit der Gewaltenteilung" oder "Demokratische Grundordnung" in ein beträchtliches Ungleichgewicht geraten sind. Wie sonst ist es zu erklären, dass es aus einem sächsischen Staatsmisiterium heißt; "Sie bekommen nie Recht, Sie werden sich noch wundern" und;

"Dieser Fall ist sehr weit oben angebunden, deshalb bekommen Sie kein Recht."

Warum heißt es nicht;    

"Dieser Fall ist sehr weit oben angebunden, deshalb geht Recht vor Unrecht? Welche moralischen Auswirkungen erwarten die sächsischen Politiker von Ihren Bürgern, die verpflichtet sind, sich den verbindlchen Rechtsnormen unterzuordnen, jedoch feststellen, dass "andere", vorallem "Mächtige" diesen Beschränkungen nicht unterworfen sind? 

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Deshalb ist es unser Anliegen, dass diese Seite präventiv dazu beiträgt, Betrug, Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch offen darzulegen und zu kommentieren, um auf den fehlenden Schutz des Bürgers gegen Pflichtverletzung im Amt und deren schwerwiegende Folgen hinzuweisen! 

Gleichzeitig möchten wir auf ein Kürzel der Bauverordnung der Länder aufmerksam machen, den Befreiungstatbestand von Nachbarrechten, welcher für Bauherren mit unlauteren Absichten wie gemacht ist!

 Die Anwohner

                                             weiter mit der "Skandal"

 

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