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Nachtrag 1 zum Baugenehmigungsbescheid
- Rund 1,5 Jahre nach Erlass des Bewilligungsbescheides für 3,016Mio Fördermittel und nach dem Ende des Förderprogrammes wurde plötzlich festgestellt, dass das Gebäude im westlichen Teil einen Keller enthält, entgegen der Baugenehmigung vom 12.05.03 und des Förderantrages!
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Nachtrag 2 zum Baugenehmigungsbescheid
- Wieder "ohne" erneute Beteiligung der Anwohner und nach bereits erfolgter Ausführung verheerender Abgrabungen an den Nachbargrundstücken wurden diese nachträglich genehmigt! (siehe Presseartikel "Pflegeheimstreit spitzt sich zu")
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Hinweis auf weitere Höhenüberschreitungen
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Mit aller Deutlichkeit verweist ein Mitarbeiter der Baugenehmigungsbehörde Stollberg darauf, dass die Bauhöhe nicht nur an den 4 gen. Punkten des Befreiungsantrages überschritten wird. Doch der Befreiungsantrag wurde niemals geändert, nur das Bauwerk wuchs immer höher! Viereinhalbmal höher, wie die höchste Höhe (89cm) des Befreiungsantrages!
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Protokoll Petitionsausschuss
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Die von allen Anwohnern eingereichte Sammelpetition wurde unerklärlicher Weise zur Einzelpetition einer Anwohnerin gemacht. Zum Vororttermin des Ausschusses, durften die Anwohner und Zeugen des umstrittenen 11.03.03 nicht daran teilnehmen! Eine Märchenversion der Gegenseite, mit Falschaussagen und offensichtlicher Fehlinterpredation des Bebauugsplanes zerstreuten einvernehmlich das Petitum der Petentin! Der Anwalt der Anwohner vertrat diese jämmerlich!
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Ablehnung der Petition
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Kaum zu glauben!
Vom Petitionsausschuss wurden in 6 Monaten tatsächlich nur 4 (geringfügige) Höhenüberschreitungen anhand der unterzeichneten Baupläne festgestellt, obwohl zu diesem Zeitpunkt das Bauwerk bereits eine Höhenüberschreitung von 4m aufwies?
Zwei Fragen an die Baubehörde Stollberg?
Frage 1: Beinhalteten die ursprünglichen Baupläne nur 4 geringfügige Überschreitungen, wie auch die obere Bauaufsicht in 12 Monaten feststellte oder glauben Sie, dass diesen Fall die "dümmsten Beamten der Welt" beurteilten, da sie die inzwischen überaus deutliche Überschreitung der Bauhöhe von 3,60m auf den Bauplänen nicht sahen, nicht erkannten, nicht feststellten und nicht messen konnten?
Frage 2: Müssen Ihrer Meinung nach baufachunkundige Anwohner auf den Bauplänen "etwas anderes" feststellen, als die "Baufachexperten" des Petitionsausschusses, - der oberen Bauaufsicht Chemnitz, - der Abtl. Bauen und Wohnen des Sächs.Landtages und natürlich - der unteren Bauaufsicht Stollberg?
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Erhebungsbogen
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Die christliche Bauherrin und die 54 Tannenbäume
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Die rund 4m hohen serbischen Fichten wurden lange vor 1998 gepflanzt und bieten vorallem auch vom Pflegeheim aus, Sommer wie Winter einen traumhaften Anblick. Kaum zu glauben, dass ausgerechnet ein Bauherr, der den Nachbarn eine überhohe Wand vor die Nase setzt, diesen natürlichen Sichtschutz auf 2m abschneiden will.
Offenbar waren der Diakoniechefin von Stollberg, die Zerstörung und Entwertung der Nachbargrundstücke, durch von ihr erschlichene Befreiungen noch nicht genug.
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Anwalt soll Anwohner "beeinflussen"
- Die Sachbearbeiterin des ablehnenden Widerspruches der Anwohner, welcher in sich komplett widersprüchlich und schlichtweg falsch ist, bekam es offensichtlich wenige Tage vor Weihnachten mit der Angst zu tun und vergaß sogar, dass die Anwohner inzwischen schon mehrfach den Anwalt gewechselt hatten. Deshalb rief sie den Ex-Anwalt der Anwohner an und forderte ihn auf, seine Mandanten zu beeinflussen! Doch der Anwalt der Anwohner, welcher sich des Parteienverrates schuldig machte, hatte inzwischen die Kanzlei verlassen und sein Kollege erklärte der Dame des RP Chemnitz unmissverständlich, dass er derartige Erklärungen weder veranlassen, noch bewirken wird und dass er die Mandanten nicht vertritt!
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Brandschutzkonzept
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Auszug aus dem Brandschutzkonzept; Mängel der örtlichen Begebenheiten, welche das Grundstück als ungeeignet auswiesen, wurden einfach gestrichen. Selbst die Vergewaltigung des Nordhanges (ungenehmigte Abgrabungen) reichte nicht aus für den Brandschutz nach DIN!Eine menschenverachtende Denkweise, doch geprüft werden solche Fälle erst, wenn es bereits zur Katastrophe gekommen ist!
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Befreiungsantrag
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Der fehlerhafte Befreiungsantrag, in welchen sämtliche drastischen Höhenüberschreitungen bis zu 400cm komplett fehlen und deshalb zur Ablehnung des Widerspruchs der Anwohner führte, da die Widerspruchsbehörde, sowie der Petitionsauschuss von der Richtigkeit dieses amtlichen Dokumentes ausgingen! Doch die Höhenüberschreitungen sind an allen 4 Hauseckpunkten entstanden und messbar, man hätte nur zu messen brauchen, doch das ist offensichtlich in Sachsen zu viel verlangt!
Für diese Befreiungen benötigte der Bauherr die Zustimmung und Unterschrift der Anwohner. Unterschrieben wurde der Befreiungsantrag vom Planer des Projektes und der Diakoniegeschäftsführerin. Doch leider litten beide 4 Tage später an erheblichen Gedächtnisschwund (siehe unter der Skandal " Baugenehmigung 1)!
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Amtsblatt
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Die Förderrichtlinie der Altenpflege vom 18.06.1992 (siehe Amtsblatt Nr.20 S.890), nach deren Vorgaben sich strikt gehalten werden muss, gerade dafür ist die Richtlinie gemacht. Wäre nach dieser Richtlinie verfahren worden, hätte man bereits in der Grobplanung bemerkt, dass ein qualifiziertes Baugebiet mit Festsetzungen zum B-Plan wie z.B. eingeschossige Bauweise mit 9m Höhe, nicht für einen Dreigeschosser mit rund 4m Höhenüberschreitung in Betracht kommt und es gäbe weder Kläger noch Bekalgte!

Der Skandal