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Pflegeheimskandal Stollberg


  Ein spektakulärer Subventionsbetrug und seine Folgen 

 

         "Ein sächsisches Politikum"

 +++ Der Fall;  3Mio Subventionen ./. die Rechte der Nachbarn +++ 

 Ein Beispiel für "Willkür und Rechtsmissbrauch" in der deutschen Justiz, in Verbindung mit systembedingter Legalisierung von Subventionsbetrug.  Mehr dazu  unter "Neues ".

                 

So sah es vorher aus. Idyllisch und ruhig, mit Blick auf das Erzgebirge. Davon ist leider nichts mehr zu sehen. Eigentlich hätte hier nie ein Altenheim dieser Größenordnung gebaut werden dürfen. Aber inkompetente Beamte sowie eine rücksichtslose Bauherrin schafften auch dies.

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Ein bis zu 13m hoher Dreigeschosser mit Außenmaßen von 44m x 33m und ca. 13 000 Kubikmeter umbauten Raum präsentiert sich in monströser Form, zwischen lauter kleinen Eigenheimen.

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Ein Grundstück für das Pflegeheim war längst gefunden. Baugenehmigung und Förderung über 3,016 Mio. waren in Aussicht gestellt. Doch wenige Tage vor Ablauf der Förderung, machte der neue Betreiber das geplante Grundstück wertlos!

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Die Baugernehmigung des Dreigeschossers mit rund 4,00m Höhenüberschreitung ist mehr als zweifelhaft. Zumal sich das Gebäude nun in einem qualifizierten Baugebiet befindet, in dem nur eingeschossige, kleinstrukturierte Bauweise erlaubt ist.

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Zu der mysteriösen Baugenehmigung gehören mehr Nachträge und Änderungen als Ziegel verbaut wurden. Plötzlich hat man einen 5 Meter tiefen Abhang an der Grundstücksgrenze. Das Gebäude hat urplötzlich einen Keller und wird mal eben hier und da ein paar Meter höher. Jeder der schon einmal etwas größeres als einen Sandkasten gebaut hat, weiß das so etwas in Deutschland unmöglich ist.

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Ein zäher Kampf der Anwohner gegen:

  • ein kriminelles Baugenehmigungsverfahren 
  • Subventionsbetrug
  • Behördenwillkür                                       
  • Parteienverrat ihres Anwaltes                                     
  • Amtspflichtsverletzungen

  • und ein perfekt in Szene gesetztes Täuschungsmanöver der Bauherrin, tobt hinter den Kulissen des neuen Pflegeheimes!

   

Das Recht des Einzelnen steht oft den Interessen der Macht ohnmächtig gegenüber.

Sollte der Eine oder Andere immer noch glauben, dass das Gesetz für alle gilt, oder jeder vor dem Gesetz gleich sei, wie es im Grundgesetz geschrieben steht, so unterliegt er einem gewaltigem Irrtum! Jeder Bürger, der den Blick hinter die Kulissen der Macht wagt, erkennt die festgefahrenen, selbstgefälligen Strukturen von Politik und Wirtschaft und wird sich mehr und mehr seiner eigenen Ohnmacht bewusst. Insbesondere erfährt er, dass die Vermischung der drei Staatsgewalten, anstelle der vielgepriesenen Trennung derselben, zu einer Alleinherrschaft und damit verbundenen Vorteils-Politik der Machtträger führt, welche zwangsläufig katastrophale Folgen für das Volk, bzw. einzelne Bürger haben können. 

Ein anschauliches Beispiel dafür, liefert der Subventionsbetrug von Stollberg/Erzgebirge!

Als erstes wurden die Fördermittel in Höhe von exakt 3,016 Millionen ausgereicht und 5 Monate später die Baugenehmigung beantragt? Gibt es so etwas, darf man fragen, wo doch bei Subventionsvorhaben im Vorfeld sämtliche Planungen, Genehmigungen, Gutachten, Kosten -und Finanzierungsplanungen vorliegen müssen?

Zum Hergang in Kurzform: (Ausführliche Informationen mit Zeit-und Ortsangaben finden Sie auf den folgenden Seiten)

Stollberg brauchte eine Pflegeheim, ein Unternehmen hatte dies erkannt, ein Baugrundstück gesucht und gefunden, Planung und Finanzierung vollständig eingereicht und abgeschlossen, sowie Fördermittel beantragt. Nach 2 langen Jahren des Wartens, endlich grünes Licht von der Baubehörde; -Baugenehmigung erteilt und die begehrten 3,016 Mio € Fördermittel genehmigt. Doch das Unternehmen zog sich überraschender Weise zurück und ein neuer Betreiber, das Diakonische Werk Stollberg, stieg in das Verfahren ein. Voraussetzungen waren allerdings, alle Rechte und Pflichten des Vorgängers komplett zu übernehmen. Dies versprach der neue Betreiber und unterzeichnete die Verträge. Sofort hätte mit dem Neubau des Pflegeheimes begonnen werden können. Das Zeitfenster der Förderung war knapp bemessen und der Baubeginn eilte.

Doch der neue Betreiber gedachte keineswegs, das Projekt des Vorgängers tatsächlich zu übernehmen. Vielmehr wollte er seine eigene Planung verwirklichen, sowie ein völlig anderes Grundstück (noch nicht vorhanden) nutzen. Nur mit den in Aussicht gestellten Fördermitteln, liebäugte der Betreiber (2,4Mio wurden an Bundesmitteln genehmigt, der Rest aus dem Landeshaushalt).

Doch eine Übernahme eines bewilligten Förderverfahrens, mit all seinen jahrelangen, aufwändigen Vorleistungen wie Planung, Projektierung, Baugenehmigung, Überprüfung und Bewertung des Baugrundstückes, Kosten-und Finanzplanung, Förderantrag und Genehmigungsverfahren, sind unmöglich. Die Subventionsrichtlinien bieten keinerlei Möglichkeit einer "Übernahme", denn ein neues Projekt  bedeutet;- neue Förderung -neue Überprüfung -neue Kostenberechnung- neue Baugenehmigung-neue Zeitvorgabe. Alles andere nennt die deutsche Rechtssprechung ;  "Subventionsbetrug".

Doch in wenigen Tagen lief die Förderung für Altenhilfe in Sachsen aus, ein neuer Antrag für eine erneute Förderung, oder gar Überprüfung des neuen Gebäudes, des noch nicht vorhandenen Grundstückes, der Planung und Finanzierung, konnten aufgrund des Zeitdruckes nicht erfolgen. 

Also musste dringend ein Deal zwischen Bauherr und einigen Staatsdienern ausgehandelt werden. Es wurde innerhalb von 7 Tagen ein neuer Förderantrag eingereicht und bewillgt, ohne Grundstückskauf, ohne Finanzierungsplan, ohne Planungsunterlagen, ohne Baugenehmigung, ohne Prüfung der Behörden, aber mit der Zeitspanne und Fördersumme des ersten hinfälligen Projektes, nämlich exakt 3,016 Mio €!

Der alte-, als auch der neue Fördermittelbescheid, wurden bei den zuständigen Förderbehörden unter der gleichen Nummer registriert. 

Als das geschehen war, bereiteten Bebauungsplanvorschriften des neuen, vom Bauherrn favorisiertem Grundstückes, dem Träger erneut Kopfzerbrechen. Denn dort war nur eingeschossige, kleinstrukturierte Bauweise erlaubt und um einen Riesenklotz zwischen lauter kleine Eigenheime zu quetschen, brauchte man den kompletten Verzicht aller Nachbarrechte von den direkt angrenzenden Nachbarn. Da man diesen Verzicht nicht zu erlangen glaubte, ließ sich der Betreiber eine besondere Arglist einfallen!

Ohne die Zustimmung der Anwohner und den Verzicht ihrer gesamten Nachbarrechte, wäre das gesamte Fördervorhaben geplatzt!

Deshalb wurden die Anwohner des neuen Grundstückes, zu einer als "Infomationsveranstaltung" getarnten Versammlung vom christlichem Bauherrn in das Rathaus eingeladen. Dort wurden ihnen unverfängliche Baupläne vorgelegt für ein Pflegeheim, welches die Vorschriften des Bebauungsplanes nicht verletzten würde. Mit ihrer Unterschrift auf den Bauplänen, sollten die Anwohner dem Bauvorhaben formell eiligst zustimmen, sonst drohten die Fördermittel für das Pflegeheim zu verfallen, hieß es. Da die Anwohner dem sozialen Projekt nicht entgegenstehen wollten, unterschrieben sie arglos Pläne, welche die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht verletzen würden. 

Dem Bauherrn war der 2.Deal geglückt.

Die ahnungslosen Anwohner konnten nicht wissen, dass ihre Unterschriften völlig zweckentfremdet benutzt wurden und dass die Unterschriftsleisten, mittels Folie auf geänderte, andere Baupläne kopiert wurden und verblüffend echt wirkten. Aus dem suggeriertem zweigeschossigem Haus, welches die Bauhöhe einhalten sollte, wurde über Nacht ein Dreigeschosser mit 4m Höhenüberschreitung!  Als die Anwohner Monate später den Betrug bemerkten, waren sämtliche Widerspruchsfristen, ihre Rechte fristgerecht zu wahren abgelaufen.

(Wer durch Erschleichen einer Leistung ,in diesen Fall,- den Verzicht der Nachbarrechte durch arglistische Täuschung-, Subventionen größeren Ausmaßes erlangt, macht sich laut Subventionsgesetz strafbar und muss mit drastischen Geld-und Haftstrafen rechnen.)

Unter dem Motto "Tatsachen schaffen",wurde das Bauvorhaben  gewaltsam und rücksichtslos vorangetrieben.Hindernisse, wie Festsetzungen zum Bebauungsplan wurden geschwärzt, Baupläne gefälscht, Befreiungsanträge wissentlich falsch ausgefüllt, Gutachten mit manipulierten Unterlagen erzwungen. Der nicht gewährleistete Brandschutz nach DIN (Sackgassenbildung, keine ausreichende Wendefläche für Feuerwehr-und Rettungsfahrzeuge im rückwärtigem Teil) wurde genehmigt - das wohl schlimmste Vergehen der Behörden und des Betreibers !

Am 17. Juni 2004, also 2 Jahre nach Bewilligung des Fördermittelbescheides, wurde im 2.Nachtrag zur Baugenehmigung ein 60m² großer Keller eingereicht, welcher bereits am Anfang der Bauphase in 2003 errichtet wurde, zu einer Zeit, wo ein solcher Keller überhaupt nicht geplant und genehmigt war!

Selbstverständlich genehmigte die entgegenkommende Behörde den Nachtrag. Jeder, der in diesem Land mit Fördermitteln zu tun hatte weiß, dass es nicht die geringste Änderung nach der Bewilligung der Förderung mehr geben darf. Man nennt dies "Nutzungsänderung" und diese führt unweigerlich und in jeden Fall zur Rückgabe der Fördermittel. Allein diese Tat ist eine Straftat, ist  "Subventionsbetrug".

Doch es ist nicht üblich in diesem Land, dass Verfehlungen der Reichen und Mächtigen, mitsamt willigen Beamten geahndet werden. Beim kleinen Mann dagegen,liegen die Dinge anders! Sollte z.B. ein kleiner Bäckermeister unbewusst falsche Angaben über seinen subventionierten Backofen gemacht haben, so muss er die Subvention zurückzahlen und wird auf das Härteste bestraft. Je größer die Subvention ausfällt und je mächtiger der Subventionsnehmer ist, umso großzügiger ist Missbrauch erlaubt. Geltendes Recht und Gesetze verlieren dabei ihre Wirksamkeit. 

Deshalb hatten die Anwohner des Objektes zu keinem Zeitpunkt eine reale Chance, dass  monströse Bauvorhaben mit seinen groben Verstößen gegen den Bebauungsplan abzuwehren.Denn ein erfolgreicher Nachbarwiderspruch gegen die Baugenehmigung hätte zur Rückführung der Fördermittel geführt und das galt es mit allen Mitteln zu verhindern! Da in diesen Subventions-und Bauskandal auch Staatsbeamte integriert waren, wäre im Normalfall die "Staatshaftung" zum Tragen gekommen, doch je größer der Schaden Betroffener ausfällt, um so geringer ist ihre Chance auf Rehabilitation. Den Anwohnern wurde während des Widerspruchsverfahrens mehrfach mitgeteilt, dass der Fall in Sachsen politisch sehr hoch angebunden sei und dass ihre Rechte von "oben" blockiert würden. "Eine Aufklärung des Subventionsbetruges, sei nicht erwünscht", hieß es aus einem sächsischen Staatsministerium. Aufgrund der Aktenlage, wurde von höchsten Ministerien Deutschlands, u.a. dem Bundeskriminalamt in Wiesbaden der Fall geprüft, der Subventionsbetrug zweifelsfrei festgestellt und an das zuständige LKA in Sachsen geschickt.                          

                                                   Dort wurde der Fall ohne Ermittlungen ad akta gelegt!

 

Epilog:

Das öffentliche Vermögen in Millionenhöhe, wurde deshalb den Anwohnern zum unüberwinbarem Verhängnis! Sie wurden zu Opfern einer sachsenweiten Intrige.

Im rechtskräftigen Urteil dieses Falles, blieben 90% aller Anklagepunkte ungewürdigt. Grobe Verstöße gegen nahezu alle Bauvorschriften blieben komplett unbeachtet. Insbesondere die fehlenden Feuerwehrstell-und Anleiterflächen nach Feuerwehr DIN ,fanden keine Erwähnung. Auch wollten, besser gesagt "durften" die Richter, den offensichtlichen Subventionsbetrug nicht bemerken."Dieser Fall in Stollberg ist nur Sumpf, kein anderer hätte sich so eine Baumaßnahme erlauben können", heißt es inzwischen aus sächsischen Juristenkreisen. Auch das Wort "Prozeßbetrug", fiel mehrfach in diesem Zusammenhang. Vergleicht man den "Garagenstreit in Jöhstadt" (siehe unter www.garagenstreit.de oder "Links"), wo geringste Abstandsflächenverletzungen zum Abriss einer nagelneuen Garage führen sollten und diesen Fall, wo praktischer Weise die Richter die tatsächliche Bauhöhe anhand der Baupläne nicht feststellen konnten, so erkennt man die willkürliche Auslegung der Gesetzeslage nur zu deutlich! Verdummung bzw. Psychiatrierung" sind die modernen Formen der Folter, welche gegen aufrechte und mutige Kämpfer gegen ungerechte Strukturen zum Einsatz kommen.

Die Zerstörung und Entwertung der benachbarten Grundstücke sind beträchtlich,Grundstücke senkten sich, Grundplatten rissen komplett durch, die Aussicht wurde durch eine Betonwand ersetzt, doch der christliche Bauherr war zu keinem Zeitpunkt an einer Schadensbegrenzung interessiert, vielmehr reagierte er mehrfach mit Anzeigen gegen die Anwohner bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz und drohte obendrein mit unverhältnismäßig hohen Geldstrafen, falls sich die Anwohner diese Zerstörung nicht gefallen lassen. --

- Eine Form des Miteinanders, welche mit christlichen Wertvorstellungen nicht in Einklang zu bringen sein dürfte! --- 

Der negative Ausgang des Verfahrens für die Kläger, hat somit bahnbrechenden Nachahmungswert für alle Bauherren und Subventionsnehmer, weil Bauverordnungen, Feuerwehrvorschriften und Subventionsrichtlinien komplett ungewürdigt bleiben und Subventionen ohne Basis, d.h. ohne Grundstück, ohne Baupläne, ohne Finanzierungsplan und ohne Überprüfung der Behörden innerhalb nur "einer Woche" bewilligt und ausgereicht werden können. Endlich Schluß mit langwierigen Förderanträgen und unzähligen Nachträgen mit ständigen Änderungen für die Subventionsbehörde! Dieser Fall beweist, es geht auch anders;

"Die Gesamtsumme der Förderung kann umgehend pauschal ermittelt und sofort zur Verfügung gestellt werden." Der Subventionsnehmer kann dann mit der über den Daumen gepeilten Fördersumme kriminelle Aktivitäten jeglicher Art, von Subventionsbetrug bis hin zu Fälschungen, vorsätzlicher Täuschung und Gesetzesbruch durchziehen, trotzdem darf er sich der der freundlichen Unterstützung sächsischer Behörden und einiger Politiker sicher sein! Grobe Verstöße gegen sämtliche Förderrichtlinien der Länder und des Bundes werden durch diesen Fall legalisiert. Eine detaillierte Zusammenstellung der Vorgänge, bzw. eine Bedienungsanleitung für den legalen "Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten" im bau -und förderrechtlichem Sinne, mitsamt Aktenmaterial finden Sie auf den nächsten Seiten......

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